§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen der HiresXP – ein Service der HRX GmbH, Pfinzstraße 18, 76227 Karlsruhe (nachfolgend „Personalberatung“ genannt) gegenüber Unternehmen (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) sowie gegenüber Bewerberinnen und Bewerbern (nachfolgend „Bewerber“ genannt).
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder des Bewerbers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Personalberatung stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Kostenfreiheit für Bewerber
(1) Die Leistungen der Personalberatung (insb. Karriereberatung, Profilaufnahme, Vermittlung und Vorstellung bei potenziellen Arbeitgebern) sind für Bewerber grundsätzlich und vollständig kostenfrei.
(2) Hiervon abweichend sind Verträge mit Bewerbern nur dann kostenpflichtig, wenn dies vorab ausdrücklich, schriftlich und unter genauer Angabe der Vergütungshöhe separat vereinbart wurde.
(3) Eventuelle Kosten, die dem Bewerber im Rahmen von Vorstellungsgesprächen beim Auftraggeber entstehen (z. B. Fahrtkosten), sind direkt mit dem jeweiligen Auftraggeber abzurechnen. Die Personalberatung übernimmt keine Reisekosten.
§ 3 Vertragsverhältnis mit Auftraggebern (Unternehmen)
(1) Ein Vertragsverhältnis zwischen der Personalberatung und einem Auftraggeber kommt durch die Unterzeichnung eines separaten Angebots, durch eine schriftliche Bestätigung oder durch konkludentes Handeln zustande. Ein solches konkludentes Handeln liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber (oder ein für ihn handelnder Mitarbeiter, z. B. ein Hiring Manager) die Vorstellung eines Bewerbers oder die Zusendung eines Bewerberprofils anfordert, entgegennimmt oder im weiteren Verlauf nutzt (z. B. durch Durchführung eines Interviews oder Einstellung des Kandidaten).
(2) Die Vergütung (Honorar) richtet sich vorrangig nach den im jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot getroffenen Vereinbarungen.
(3) Sofern zum Zeitpunkt der Profilübermittlung, der Kontaktherstellung oder der Einstellung keine abweichende schriftliche Einzelvereinbarung getroffen wurde, gelten mit der Nutzung des Profils oder der Kontaktaufnahme zum Kandidaten durch den Auftraggeber folgende Standard-Honorarsätze als vereinbart (jeweils bezogen auf das Bruttojahresgehalt des eingestellten Kandidaten):
* Erfolgsbasierte Personalvermittlung (Contingency Search): 25 %
* Direktansprache / Mandatsbasis (Executive Search): 30 %
Alle Honorarsätze verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie anfallender und nachgewiesener Spesen.
§ 4 Datenschutz, Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
(1) Alle Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
(2) Die Weitergabe von Bewerberprofilen durch die Personalberatung an den Auftraggeber erfolgt ausschließlich nach vorheriger, ausdrücklicher Zustimmung des Bewerbers.
(3) Alle von der Personalberatung übermittelten Unterlagen, Profile und Daten von Bewerbern sind ausschließlich für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt und streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte (einschließlich verbundener Unternehmen, Tochtergesellschaften oder konzernfremder Firmen) ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Personalberatung unzulässig.
(4) Verstößt der Auftraggeber gegen dieses Weitergabeverbot und stellt der Dritte (an den das Profil weitergeleitet wurde) den Bewerber ein, ist der Auftraggeber verpflichtet, das volle Honorar gemäß § 3 Abs. 3 dieser AGB so zu zahlen, als hätte er den Bewerber selbst eingestellt.
§ 5 Haftung, Erfolgsrisiko und Probezeit
(1) Die Personalberatung erbringt ihre Leistungen als Dienstleistung (Personalvermittlung). Sie übernimmt kein Erfolgsrisiko für das tatsächliche Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses sowie keine Garantie für den dauerhaften Verbleib des Bewerbers im Unternehmen des Auftraggebers.
(2) Der Honoraranspruch der Personalberatung wird durch eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z. B. durch Kündigung vor oder während der Probezeit, Aufhebungsvertrag oder Anfechtung) nicht berührt. Eine Rückzahlung des Honorars, eine Minderung oder eine kostenfreie Nachbesetzung ist ausgeschlossen, es sei denn, dies wurde im jeweiligen Einzelvertrag ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
(3) Die Personalberatung haftet nicht für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der von den Bewerbern gemachten Angaben oder übermittelten Unterlagen. Eine Überprüfung dieser Angaben (z. B. Prüfung von Originalzeugnissen oder Einholen von Referenzen) obliegt ausschließlich dem Auftraggeber vor der Einstellung.
(4) Die Personalberatung haftet nicht für Schäden, die ein vermittelter Bewerber in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit beim Auftraggeber verursacht.
(5) Die Haftung der Personalberatung für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalspflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 6 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit Auftraggebern ist der Sitz der Personalberatung.
Stand: 22.02.2026
